SPEKTRUM

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KOSTENERSTATTUNG

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstattet. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben.
In begründeten Einzelfällen kann die Therapie auch bei gesetzlich Versicherten auf dem Weg der Kostenerstattung abgerechnet werden. Einen Überblick über das Kostenerstattungsverfahren finden Sie hier.